Untersuchungen Strahlenschutzverordung

Die ärztliche Untersuchung beruflich strahlenexponierter Personen (z.B. Ärzte und Personal radiologischer oder nuklearmedizinischer Praxen) erfordert eine entsprechende Fachkunde und die Ermächtigung durch die zuständige Behörde.

Ziel dieser Untersuchung ist der Schutz der Gesundheit beruflich strahlenexponierter Personen der Kategorie A und die Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung und Fortführung ihrer beruflichen Tätigkeit.

Grundlage ist die Strahlenschutzverordnung §§ 77,79b StrSchV.

Die Untersuchung umfasst:

  • Die ärztliche Untersuchung
  • Umfassende Labordiagnostik: Differentialblutbild, Nieren- und Leberfunktionsparameter, Schilddrüsenfunktion, Entzündungswert CRP
  • Ggf. ein Lungenfunktionstest
  • Bei einer möglichen Strahlenexposition der Augenlinse – besonders durch Neutronen und Betastrahlung – in relevanter Höhe sind bestehende Veränderungen der Augenlinse zu erfassen.
  • Die ärztliche Beurteilung