Wussten Sie schon, dass …

Wussten Sie schon, dass …

der Betriebsarzt weisungsfrei und nur dem Gesetz und seinem ärztlichen Gewissen unterworfen ist? es nicht zu den Aufgaben des Betriebsarztes gehört, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf deren Richtigkeit zu überprüfen? der Betriebsarzt wie jeder andere Arzt der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt? Die Arztakte und Untersuchungsbefunde wie, z.B. EKG, Lungenfunktion, Röntgenbefunde etc. dürfen nicht in die Hände des

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